Rahmenbedingungen
Als katholische Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht am Schulstandort Bregenz Marienberg sind wir in ein vielfältiges Umfeld eingebettet. Unsere Rahmenbedingungen werden durch verschiedene Grundlagen vorgegeben. Eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten ist uns sehr wichtig.
Gesetzliche Grundlage
Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht
- Dienstgeber der Pädagog:innen ist das Land Vorarlberg
- Bezahlung der Pädagog:innen durch das Land Vorarlberg
- Vergabe der Stunden durch das Land Vorarlberg (keine Extra-Stunden)
Gesetzliche Grundlagen wie an öffentlichen Schulen
- österreichischer Volksschullehrplan
- offizielle, staatsgültige Zeugnisse
- direkte Leistungsvorlage/verbale Beurteilung, derzeit Benotungspflicht in der 4. Schulstufe
- Teilnahme an verpflichtenden Tests (IKM, Lese- und
- Rechtschreibscreenings, …)
- Kontrolle durch Schulaufsicht
- Schulbuchaktion – durch den Bund finanzierte Lehrmittel

Der Schulträgerverein Marienberg…
- übernimmt die Rolle des Schulerhalters.
- finanziert mit dem Schulgeld die Räumlichkeiten, Betriebskosten, Ausstattung, Lernmaterialien, Verbrauchsmaterialien, Reinigung, etc.
- ist organisatorisch und personell mit der Diözese Feldkirch verbunden.
- setzt die Regeln für die Nutzung des Geländes fest.
- ernennt die Schulleitung.
- vergibt Stipendien und Schulgeldermäßigungen.

Die Kinder…
- lernen und arbeiten in der vorbereiteten Umgebung.
- erarbeiten sich die Lerninhalte handelnd durch aktives Tun mit den Materialien.
- sind verantwortlich für ihre persönlichen Arbeitsmaterialien (Federschachtel,…).
- nehmen an sämtlichen Schulveranstaltungen (z.B. Landschultage, Lesenacht, Ausflüge, Exkursionen…) teil.
- gehen sorgsam mit Schule, Anlage, Materialien und Arbeitsgeräten um.
- befolgen die Anweisungen der Pädagog:innen.
- halten die Regeln ein und erfüllen ihre Dienste und Pflichten.
- pflegen einen freundlichen Umgang mit anderen Kindern, den Pädagog:innen sowie allen Erwachsenen.
- wirken in den Gremien Klassenrat und Schulrat mit und haben somit Mitspracherecht bei Entscheidungen, die sie direkt betreffen.

Die Pädagog:innen…
- stellen das Kind in den Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit.
- organisieren die tägliche Arbeit in den Lerngruppen.
- bereiten die Lernumgebung vor und sorgen für die Materialien.
- haben besondere Aufgaben in der Freiarbeit: bieten notwendige Struktur, sichern den Lernfortschritt und behalten den Überblick über jedes einzelne Kind.
- stehen im Austausch mit den Familien (Wochenmail, Elternabende, Pädagogische Abende, Elternsprechtage, individuelle Gespräche, etc.).
- treffen sich wöchentlich zur Teamsitzung, planen und arbeiten gemeinsam an aktuellen Themen.
- arbeiten in Klassenteams zusammen.
- engagieren sich im Schulteam für Schulentwicklung und tauschen sich in pädagogischen Fragen aus.
- holen sich bei Bedarf Hilfe von externen Expert:innen.
- nehmen an Fortbildungen teil.
- geben ihr Wissen weiter (Hospitationsstellen, Praktikumsbegleitung, …).
- arbeiten an der Qualitätssicherung durch gegenseitige Hospitationen und Reflexion der eigenen Arbeit.

Die Erziehungsberechtigten…
- kennen das Schulleitbild.
- unterstützen die, im Leitbild festgesetzten, pädagogischen Grundsätze und Prinzipien wohlwollend.
- haben eine vertrauensvolle Grundeinstellung zur Arbeit der Pädagog:innen.
- arbeiten mit den Pädagog:innen konstruktiv zusammen.
- unterstützen und arbeiten mit. (Materialarbeitsgruppe, Putztage, Schulfeste…).
- informieren die Pädagog:innen bei relevanten Ereignissen (z.B. Änderung des Familienstandes, Umzug…).
- vereinbaren bei Bedarf Gesprächstermine und halte diese ein.
- bezahlen das Schulgeld (inkludiert Material und Verpflegung laut aktuellem Tarif).
- halten die Schulpflicht ein: gleitender Schulbeginn von 7.45 Uhr bis 8.00 Uhr, pünktlicher Beginn des Unterrichts um 8.00 Uhr, melden Krankheit oder Absenz des Kindes bis 7.30 Uhr per Schoolfox der jeweiligen Lerngruppe (begründete Freistellung vom Unterricht erfordert eine Bewilligung).
- organisieren den Schulweg – Verkehrsmittel erster Wahl sind Zug und Bus bzw. Fußweg oder Fahrrad.
- verabschieden und empfangen das Kind am Schultor/Pforte Schlossbergstraße, wenn ein persönlicher Transport notwendig ist. Damit fördern sie die Selbständigkeit der Kinder und die soziale Interaktion.
- halten die Regeln im Schulgelände ein (z.B. aus Sicherheits- und Platzgründen absolutes Fahrverbot innerhalb der Pforte während der Schulzeiten).
- statten die Kinder mit adäquater Kleidung und Ausrüstung aus (z.B. Kleidung für Wald und Wiese).
- nehmen an den Elternabenden teil.
- setzen sich mit der Montessori-Pädagogik auseinander: durch Teilnahme an pädagogischen Abenden, durch Auseinandersetzung mit der schulischen Arbeit der Kinder, durch Vertiefung des Wissens mit Hilfe verschiedener Medien
- tragen Mitverantwortung in der Schulpartnerschaft durch die verpflichtende Mitgliedschaft im Elternverein der Schulen Marienberg.
- wirken im Rahmen der Schulpartnerschaft mit – z.B. Klassenelternvertretung, Schulforum, etc.