Rahmenbedingungen

Als katholis­che Pri­vatschule mit Öffentlichkeit­srecht am Schul­stan­dort Bre­genz Marien­berg sind wir in ein vielfältiges Umfeld einge­bet­tet. Unsere Rah­menbe­din­gun­gen wer­den durch ver­schiedene Grund­la­gen vorgegeben. Eine kon­struk­tive Zusam­me­nar­beit mit allen Beteiligten ist uns sehr wichtig.

Gesetzliche Grundlage

Pri­vatschule mit Öffentlichkeit­srecht

  • Dien­st­ge­ber der Pädagog:innen ist das Land Vorarl­berg
  • Bezahlung der Pädagog:innen durch das Land Vorarl­berg
  • Ver­gabe der Stun­den durch das Land Vorarl­berg (keine Extra-Stun­den)
Geset­zliche Grund­la­gen wie an öffentlichen Schulen
  • öster­re­ichis­ch­er Volkss­chullehrplan
  • offizielle, staats­gültige Zeug­nisse
  • direk­te Leistungsvorlage/verbale Beurteilung, derzeit Beno­tungspflicht in der 4. Schul­stufe
  • Teil­nahme an verpflich­t­en­den Tests (IKM, Lese- und
  • Rechtschreib­screen­ings, …)
  • Kon­trolle durch Schu­lauf­sicht
  • Schul­buchak­tion – durch den Bund finanzierte Lehrmit­tel

Der Schulträgerverein Marienberg…

  • übern­immt die Rolle des Schuler­hal­ters.
  • finanziert mit dem Schul­geld die Räum­lichkeit­en, Betrieb­skosten, Ausstat­tung, Lern­ma­te­ri­alien, Ver­brauchs­ma­te­ri­alien, Reini­gung, etc.
  • ist organ­isatorisch und per­son­ell mit der Diözese Feld­kirch ver­bun­den.
  • set­zt die Regeln für die Nutzung des Gelän­des fest.
  • ernen­nt die Schulleitung.
  • vergibt Stipen­di­en und Schul­gel­der­mäßi­gun­gen.

Nähere Infor­ma­tio­nen zum Schul­trägervere­in

Die Kinder…

  • ler­nen und arbeit­en in der vor­bere­it­eten Umge­bung.
  • erar­beit­en sich die Lern­in­halte han­del­nd durch aktives Tun mit den Mate­ri­alien.
  • sind ver­ant­wortlich für ihre per­sön­lichen Arbeits­ma­te­ri­alien (Fed­er­schachtel,…).
  • nehmen an sämtlichen Schul­ver­anstal­tun­gen (z.B. Land­schul­t­age, Lese­nacht, Aus­flüge, Exkur­sio­nen…) teil.
  • gehen sorgsam mit Schule, Anlage, Mate­ri­alien und Arbeits­geräten um.
  • befol­gen die Anweisun­gen der Pädagog:innen.
  • hal­ten die Regeln ein und erfüllen ihre Dien­ste und Pflicht­en.
  • pfle­gen einen fre­undlichen Umgang mit anderen Kindern, den Pädagog:innen sowie allen Erwach­se­nen.
  • wirken in den Gremien Klassen­rat und Schul­rat mit und haben somit Mit­spracherecht bei Entschei­dun­gen, die sie direkt betr­e­f­fen.

Die Pädagog:innen…

  • stellen das Kind in den Mit­telpunkt der päd­a­gogis­chen Arbeit.
  • organ­isieren die tägliche Arbeit in den Lern­grup­pen.
  • bere­it­en die Ler­numge­bung vor und sor­gen für die Mate­ri­alien.
  • haben beson­dere Auf­gaben in der Freiar­beit: bieten notwendi­ge Struk­tur, sich­ern den Lern­fortschritt und behal­ten den Überblick über jedes einzelne Kind.
  • ste­hen im Aus­tausch mit den Fam­i­lien (Wochen­mail, Eltern­abende, Päd­a­gogis­che Abende, Eltern­sprech­tage, indi­vidu­elle Gespräche, etc.).
  • tre­f­fen sich wöchentlich zur Team­sitzung, pla­nen und arbeit­en gemein­sam an aktuellen The­men.
  • arbeit­en in Klassen­teams zusam­men.
  • engagieren sich im Schul­team für Schu­len­twick­lung und tauschen sich in päd­a­gogis­chen Fra­gen aus.
  • holen sich bei Bedarf Hil­fe von exter­nen Expert:innen.
  • nehmen an Fort­bil­dun­gen teil.
  • geben ihr Wis­sen weit­er (Hos­pi­ta­tion­sstellen, Prak­tikums­be­gleitung, …).
  • arbeit­en an der Qual­itätssicherung durch gegen­seit­ige Hos­pi­ta­tio­nen und Reflex­ion der eige­nen Arbeit.

Die Erziehungsberechtigten…

  • ken­nen das Schulleit­bild.
  • unter­stützen die, im Leit­bild fest­ge­set­zten, päd­a­gogis­chen Grund­sätze und Prinzip­i­en wohlwol­lend.
  • haben eine ver­trauensvolle Grun­de­in­stel­lung zur Arbeit der Pädagog:innen.
  • arbeit­en mit den Pädagog:innen kon­struk­tiv zusam­men.
  • unter­stützen und arbeit­en mit. (Mate­ri­alar­beits­gruppe, Putz­tage, Schulfeste…).
  • informieren die Pädagog:innen bei rel­e­van­ten Ereignis­sen (z.B. Änderung des Fam­i­lien­standes, Umzug…).
  • vere­in­baren bei Bedarf Gespräch­ster­mine und halte diese ein.
  • bezahlen das Schul­geld (inkludiert Mate­r­i­al und Verpfle­gung laut aktuellem Tarif).
  • hal­ten die Schulpflicht ein: glei­t­en­der Schul­be­ginn von 7.45 Uhr bis 8.00 Uhr, pünk­tlich­er Beginn des Unter­richts um 8.00 Uhr, melden Krankheit oder Absenz des Kindes bis 7.30 Uhr per School­fox der jew­eili­gen Lern­gruppe (begrün­dete Freis­tel­lung vom Unter­richt erfordert eine Bewil­li­gung).
  • organ­isieren den Schul­weg – Verkehrsmit­tel erster Wahl sind Zug und Bus bzw. Fußweg oder Fahrrad.
  • ver­ab­schieden und emp­fan­gen das Kind am Schultor/Pforte Schloss­bergstraße, wenn ein per­sön­lich­er Trans­port notwendig ist. Damit fördern sie die Selb­ständigkeit der Kinder und die soziale Inter­ak­tion.
  • hal­ten die Regeln im Schul­gelände ein (z.B. aus Sicher­heits- und Platz­grün­den absolutes Fahrver­bot inner­halb der Pforte während der Schulzeit­en).
  • stat­ten die Kinder mit adäquater Klei­dung und Aus­rüs­tung aus (z.B. Klei­dung für Wald und Wiese).
  • nehmen an den Eltern­aben­den teil.
  • set­zen sich mit der Montes­sori-Päd­a­gogik auseinan­der: durch Teil­nahme an päd­a­gogis­chen Aben­den, durch Auseinan­der­set­zung mit der schulis­chen Arbeit der Kinder, durch Ver­tiefung des Wis­sens mit Hil­fe ver­schieden­er Medi­en
  • tra­gen Mitver­ant­wor­tung in der Schul­part­ner­schaft durch die verpflich­t­ende Mit­glied­schaft im Eltern­vere­in der Schulen Marien­berg.
  • wirken im Rah­men der Schul­part­ner­schaft mit – z.B. Klassenel­tern­vertre­tung, Schul­fo­rum, etc.